Noch 11 Monate bis zum Brexit ...
07 Mai 2018 | von Martin Clark
... und ein neuer Deutscher bei Apteco! Als Unternehmen mit Hauptsitz in Großbritannien behalten wir natürlich den Überblick über die wöchentlichen Ereignisse und Wendungen im Brexit-Verhandlungsprozess, wobei wir uns nicht davon ablenken lassen, uns auf die Entwicklung von erstklassiger Software zu konzentrieren und unsere Partner und Kunden vor Ort zu unterstützen.
Wir dachten, dass Apteco-Partner in Deutschland an einer kurzen Zusammenfassung zum Thema Brexit und dessen Relevanz für Apteco und unsere Partner interessiert sind, als Follow-Up zu unserem Blog-Artikel vom Januar 2017.
Aktueller Stand
Nach dem britischen Referendum im Jahr 2016 ist geplant, dass das Vereinigte Königreich am Freitag, den 29. März 2019, um 23.00 Uhr britischer Zeit aus der EU austreten wird.
Das Vereinigte Königreich und die EU haben sich vorläufig auf die drei "Scheidungsfragen" geeinigt, nämlich
1. den finanzielle Ausgleich zwischen dem Vereinigten Königreich
und der EU
2. was mit der nordirischen Grenze passieren wird und
3. was mit britischen Staatsbürgern, die anderswo in der EU
leben, und EU-Bürgern, die im Vereinigten Königreich leben,
geschieht.
Nachdem man sich auf eine 21-monatige "Übergangszeit" geeinigt hatte, um den Weg zu den Post-Brexit-Beziehungen zu ebnen, gehen jetzt die Gespräche zu den künftigen Beziehungen weiter.
Die Übergangsfrist bezieht sich auf einen Zeitraum nach dem 29. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020, und ermöglicht es Unternehmen sowie allen Privatpersonen, alles in die Wege zu leiten und sich auf den Zeitpunkt vorzubereiten, an dem die neuen Post-Brexit-Regeln zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Kraft treten.
Das Hauptaugenmerk liegt nun auf der Verhandlung eines Handelsabkommens für die Zeit nach dem Brexit. Die Verhandlungen sollen bis zum Herbst 2018 abgeschlossen sein.
Heiß diskutierte Themen
1. Wird das Vereinigte Königreich in einer Zollunion bleiben?
Der 1992 geschaffene Binnenmarkt der Europäischen Union ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der Europäischen Union, als wäre sie ein einziges Land. Die Zollunion stellt sicher, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Einfuhrzölle für Länder außerhalb der EU erheben. Sie erlaubt es den Mitgliedstaaten, frei miteinander zu handeln, ohne lästige Zollkontrollen an den Grenzen, schränkt aber ihre Freiheit ein, ihre eigenen Handelsgeschäfte abzuschließen. Die britische Regierung hat erklärt, sie wolle die Zollunion verlassen, obwohl das Parlament eine Abstimmung darüber erzwingen könnte, da es auch starke Gegner dieser Ansicht gibt.
2. Die Grenze zu Nordirland
Dies scheint eine schwierige Aufgabe zu sein. Niemand möchte eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland, und damit den Friedensprozess in Irland gefährden. Es scheint jedoch keine klare Lösung dafür zu geben, wie man außerhalb einer Zollunion sein kann, ohne eine harte Grenze zwischen Nordirland und dem britischen Festland oder zwischen Irland und Nordirland zu haben. Die Regierungen der EU, Irlands und des Vereinigten Königreichs scheinen keine gemeinsame Lösung zu finden, die allen Parteien gerecht wird. Diese Frage droht jedes Abkommen zum Verlassen der Zollunion zu überschatten.
Werden die britischen Abgeordneten über den endgültigen Brexit-Vertrag abstimmen?
Ja. Die Regierung hat versprochen, dass es am Ende des zweijährigen Prozesses eine parlamentarische Abstimmung geben wird, um die Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der restlichen EU zu verabschieden.
Könnten britische Abgeordnete den Brexit blockieren?
Theoretisch ja, aber in diesem Fall müsste auch die EU zustimmen.
Das Ergebnis des Referendums ist nicht rechtsverbindlich, und
auch das Rücktrittsabkommen muss vom Parlament ratifiziert
werden. Aber das Vereinigte Königreich hat bereits den
automatischen Prozess zum Austritt aus der EU
eingeleitet.
Die Abgeordneten könnten gegen den Ausstiegs-Deal zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU stimmen. Dies würde allerdings
bedeuten, dass das Vereinigte Königreich auf dem Weg wäre, ohne
einen Deal zu gehen, anstatt den Prozess zu stoppen. Einige
Anti-Brexit-Abgeordnete glauben, dass sie dann genügend viele
ihrer Kollegen überzeugen könnten, ein zweites Referendum zu
unterstützen, aber das ist nur Spekulation.
Wie wird der Brexit in Großbritannien gesehen, und wie in Deutschland?
In Großbritannien: eine nicht enden wollende Geschichte, die die täglichen Schlagzeilen beherrscht. In Deutschland/in der EU: Hier scheint es, als wollen die Leute es endlich hinter sich bringen, denn es gibt andere drängende Probleme, wie zum Beispiel den neuen europäischen Haushalt und politische Provokationen des gegenwärtigen Status quo aus einigen östlichen Ländern wie Polen und Ungarn.
Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Apteco, auf unsere Partner und unsere Kunden?
Apteco möchte die Auswirkungen auf sein Geschäft in
Großbritannien und Europa minimieren. Es gibt jedoch einige
Punkte, die berücksichtigt werden müssen.
1. Mitarbeiter. Obwohl ein Abkommen über
die Situation der EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich
arbeiten, und britischer Staatsbürger, die in Europa arbeiten,
grundsätzlich vereinbart wurde, konnten noch nicht alle
Einzelheiten geklärt werden, und das Thema dürfte bei den
bevorstehenden Handelsverhandlungen eine geringe Priorität haben.
Daher bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich der
Rechte britischer Arbeitnehmer in der EU. Da alle Mitarbeiter der
Apteco GmbH nun deutsche Staatsbürger sind, sind keine Probleme
mit Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen
absehbar. Unter den deutschen Mitarbeitern ist jetzt
auch Martin Clark, Geschäftsführer der Apteco GmbH und britischer
Staatsbürger, der seit April 2018 – nach einem einjährigen
Bewerbungsverfahren mit Einbürgerungs- und Sprachtest
– deutscher Staatsbürger ist. Er behält daneben auch
seine britische Staatsbürgerschaft und ist erfreut, sich nun den
anderen vier Mitgliedern seiner engen Familie anzuschließen, die
von Geburt an Deutsche sind.
2. Tarife. Da der kommerzielle
Brexit-Vertrag noch nicht ausgehandelt wurde, ist es schwer zu
sagen, ob zukünftig Zölle beim Import von Software anfallen
werden. Dies halten wir jedoch für unwahrscheinlich, da es
derzeit keine Zölle für den Download von Software aus
Nicht-EU-Ländern gibt, wie zum Beispiel aus den USA.
3. DSGVO. Eine spannende Frage!
Ironischerweise werden zurzeit in Großbritannien große
Anstrengungen unternommen, um auf die DSGVO vorbereitet zu sein,
und das obwohl das Land die EU im nächsten Jahr verlassen wird.
Es ist jedoch zu hoffen, dass die DSGVO Teil des Brexit-Deals
wird, da das Vereinigte Königreich andernfalls ein
Dritt-(Nicht-EU-)Land wäre und zusätzlichen Verpflichtungen in
Bezug auf die Datenübermittlung zwischen der EU und dem
Vereinigten Königreich unterläge. Da Apteco keine Kundendaten
hostet, ist es unwahrscheinlich, dass dies an sich ein Thema sein
wird, obwohl es für Unternehmen, die in beiden Regionen tätig
sind, zu einem Problem werden könnte.
4. Sonstiges. Im Laufe der Zeit könnten
sich weitere Erwägungen ergeben, z. B. Unterschiede im
Handelsvertragsrecht. Sobald diese Fragen konkreter werden, wird
Apteco dazu Rechtsberatung einholen. Mit dem Übergangsabkommen
wird ein harter, abrupter Ausstieg vermieden, sodass genügend
Zeit bleibt, um sich auf Änderungen vorzubereiten.
Wir sehen letztendlich keine größeren Probleme, die einen Anlass zur Beunruhigung geben. Als lokal ansässiges deutsches Unternehmen, dessen Mitarbeiter nun alle volle EU-Arbeitnehmerrechte besitzen, wird sich die Apteco GmbH auf "business as usual" konzentrieren und weiterhin bestrebt sein, ihre Partner und Kunden mit der Apteco Marketing Suite zu begeistern, die auch zukünftig in Großbritannien entwickelt wird.